Zweitmeinung & Anwaltshaftung
Das Erbrecht gilt – leider nicht zu Unrecht – als besonders anspruchsvolles Rechtsgebiet. Eine Vielzahl erbrechtlicher Normen stehen zueinander in bisweilen nur schwer zu durchdringenden Beziehungen, bei denen leicht der Überblick verloren gehen kann.
Zweitmeinung
„Vier Augen sehen mehr als zwei.“
Die Gründe für die Einholung einer Zweitmeinung können vielfältig sein; egal ob ein Verfahren ins Stocken geraten ist, oder die besondere Komplexität einer Angelegenheit die Heranziehung zusätzlicher Expertise notwendig erscheinen lässt.
Mit meiner erbrechtlichen Erfahrung kann ich dazu beitragen, Ordnung in verworrene Sachverhalte zu bringen und neue Möglichkeiten und Perspektiven zu eröffnen.
In geeigneten Fällen kann auch die Übernahme der Sachbearbeitung angezeigt sein; sprechen Sie mich gerne an.
Anwaltshaftung
„Wo gehobelt wird, fallen Späne.“
Kein Anwalt spricht gerne darüber – doch Fehler passieren leider auch den Besten von uns und keiner von uns ist allwissend.
Auch Kollegen konsultieren mich regelmäßig, wenn mal etwas nicht geklappt hat, wie geplant. Häufig hilft schon ein unbefangener Blick auf die Angelegenheit, um wieder neuen Mut zu schöpfen und die Sache in anderem Licht betrachten zu können.
Merke: „Vorsicht ist besser als Nachsicht.“ Bei Unsicherheiten lieber gleich eine Zweitmeinung einholen, bevor irreversible Entscheidungen getroffen werden und es zum Schaden kommt.