Erbrecht

Für mich war schon früh in meinem beruflichen Werdegang klar: Erbrecht ist meine Leidenschaft. Folgerichtig stellt das Erbrecht den absoluten Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit dar.

Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich mit langjähriger Spezialisierung zu allen erbrechtlichen Fragestellungen vor und nach dem Erbfall.  Die nachfolgenden Stichworte sollen einen kleinen Einblick in diese spanndende Tätigkeit geben – doch bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Ausführungen verstehen sich nur als kurzer Überblick und können keinen individuellen Rechtsrat ersetzen.

Im Bereich des Erbrechts berate und vertrete ich bspw. in folgenden Konstellationen:

...vor dem Erbfall

Bei der Testamentsgestaltung wollen viele Dinge bedacht sein. Angefangen bei einer passgenauen Vermögensnachfolge, die die individuellen Bedürfnisse des Erblassers und der Familie berücksichtigen, bis hin zur Bindungswirkung letztwilliger Verfügungen und ihre praktischen Konsequenzen bei der Abwicklung nach dem Todesfall.

„Vorsorge ist besser als Nachsorge.“ Jeder kennt diesen Aphorismus – nur wenige handeln auch danach. Eine vernünftige Vorsorgevollmacht kann im Fall der Fälle entscheidend sein, damit Angehörige im Sinne des Betroffenen handlungsfähig bleiben. Die Betreuungsverfügung verhindert, dass plötzlich familienfremde Dritte in zentralen Belangen das Sagen bekommen. Die Patientenverfügung verleiht dem medizinischen Willen des Betroffenen Geltung.

Die vorweggenommene Erbfolge kann – gut gestaltet – ein sinnvolles Instrument der Vermögensnachfolge darstellen. Viele Parameter spielen hier eine Rolle, nicht nur die erbschaftsteuerlichen Freibeträge. (Die in notariellen Verträgen häufig vergessenen) Ausgleichungspflichten zwischen Abkömmlingen oder Anrechnungen auf Pflichtteilsansprüche schaffen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit im Erbfall.

Egal ob als Instrument der Vermögensnachfolge oder als altruistischer Akt – Stiftungen haben viele sinnvolle Einsatzmöglichkeiten. Doch auch nach der Gründung bringt der Stiftungsalltag zahlreiche rechtliche Fragestellungen mit sich, die zum Erhalt der Gemeinnützigkeit beachtet werden sollten.

...nach dem Erbfall

„(Erbe) Sein oder Nichtsein…“ – Ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte hängt nicht nur von wirtschaftlichen Faktoren ab, sondern auch von rechtlichen.

So kann bspw. die Annahme einer mit Vermächtnissen belasteten Erbschaft gravierende Folgen für die eigene wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass haben, die im Einzelfall auch hinter dem Pflichtteilsrecht zurückbleiben kann.

Besprechen Sie die Angelegenheit auch in vermeintlich einfach gelagerten Fällen mit Ihrem Anwalt, denn nicht zuletzt die Zeit drängt: Für eine Entscheidung steht nur die 6-wöchige Ausschlagungsfrist zur Verfügung die mit Kenntnis vom Tod bzw. – sofern ein Testament vorhanden ist – spätestens mit Zugang der nachlassgerichtlichen Eröffnungsniederschrift beginnt.

Besteht Unsicherheit, ob ein Nachlass ggf. verschuldet sein könnte, kann als Alternative zur Ausschlagung auch die Einleitung haftungsbeschränkender Maßnahmen angezeigt sein.

Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten grds. auch mit seinem Eigenvermögen, kann diese Haftung jedoch durch die rechtzeitige (!) Ergreifung haftungsbeschränkender Maßnahmen auf den Nachlass beschränken.

Hier ist eine sichere Kenntnis der zur Verfügung stehenden, gesetzlichen Instrumente  erforderlich. Außerdem darf die Teilung des Nachlasses noch nicht in wesentlichen Teilen vollzogen worden sein; unbedachtes und vorschnelles Handeln kann den Erben die Möglichkeit zur Haftungsprivilegierung kosten – mit ggf. dramatischen Konsequenzen.

Sind Verbindlichkeiten bekannt – oder werden solche vermutet – besprechen Sie die Angelegenheit umgehend mit Ihrem Anwalt, um die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können.

Wer überhaupt Erbe eines Nachlasses wird, kann häufig nur durch ein (streitiges) Erbscheinverfahren geklärt werden.

Neben einer möglichen Testierunfähigkeit, einer Testamentsanfechtung oder auch einer Erbunwürdigkeit, können noch viele weitere Gesichtspunkte zum Streitgegenstand eines Erbscheinverfahrens werden.

… sind nur allzu häufig mit Streit verbunden. Viele Gesichtspunkte können hier eine Rolle spielen: Vom Ausgleich von Vorempfängen, bis hin zur Forderung von Nutzungsentschädigungen oder die Uneinigkeit über den Verkauf einer Nachlassimmobilie. Regelmäßig wird auch um Auskünfte und Rückforderungen im Zusammenhang mit lebzeitigen Vollmachten gestritten. Was es nicht einfacher macht: Grundsätzlich müssen alle Erben gemeinsam handlen, um über den Nachlass verfügen zu können.

Die Druchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ist der wohl streitanfälligste Bereich des Erbrechts. Die auf den ersten Blick vermeintlich einfache Materie bietet zahlreiche Fallstricke. Schon die begriffliche Unterscheidung zwischen Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch fällt dem Laien – und auch manchem Anwalt – schwer.

Zwar stehen dem Pflichtteilsberechtigten zur Durchsetzung seiner Forderungen Auskunfsansprüche und Wertermittlungsanprüche gegen den Erben zu – über die hierbei gewonnen Erkenntnisse lässt sich gleichwohl nur allzu trefflich streiten.

Auf beiden Seiten ist Kompetenz und Erfahrung gefragt – durch Unwissenheit oder unbedachtes Handeln können häufig sinnlose Rechtsstreitigkeiten provoziert werde, die für die Parteien mit einem massiven Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein können.

Um die Durchsetzung seines Willens nach dem Tod sicherzustellen, steht dem Erblasser die Möglichkeit der Testamentsvollstreckung zur Verfügung.

Der Testamentsvollstrecker ist mit vielen Rechten (aber auch Pflichten) ausgestattet – sie effektiv zu kontrollieren, oder aber auch gegen unwillige Erben durchzusezten kann einiges an Aufwand mit sich bringen.

Wenn nichts mehr geht…

Die Teilungsversteigerung ist regelmäßig der letzte Ausweg zur Auseinandersetzung einer verfahrenen Miterbengemeinschaft und will sorgfältig vorbereitet sein. Ein voreiliger Antrag kann mehr Schaden als Nutzen bringen – Expertise ist erforderlich um das Verfahren nutzbringend führen zu können.

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