
KONTAKT:
Dr. jur. Johannes Pyhrr, LL.M.
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
STREPPEL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB *
Feithstraße 127, 58097 Hagen
Telefon: +49 (0)2331 80 19 47
E-Mail: pyhrr@streppel.nrw
Herzlich willkommen!
Ich freue mich, Sie auf meiner Internetseite begrüßen zu dürfen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht berate ich mit langjähriger Spezialisierung sowohl vor als auch nach dem Todesfall zu allen Fragen des Erbrechts, einschließlich zugehöriger Schnittstellen des Familienrechts und Handels- und Gesellschaftsrechts.
Zu meinen Mandanten gehören Privatpersonen sowie Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Ich bin insbesondere auf die Abwicklung/Auseinandersetzung von Nachlässen und die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen spezialisiert.
Als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) bilden alle Fragen rund um die Testamentsvollstreckung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt.
Ich veröffentliche regelmäßig zu erbrechtlichen Themen und bin Mitautor des Werkes „Beck´sche Online-Formulare Erbrecht“, Verlag C.H.Beck.
Erbrecht
Das Erbrecht stellt den absoluten Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit dar. Hier beschäftige ich mich vor allem
… vor dem Erbfall mit
- Gestaltung von Testamenten
- Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen & Patientenverfügungen
- Gestaltungen im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, Vermögensnachfolge
- Stiftungsrecht, Gemeinnnützigkeitsrecht
… nach dem Erbfall mit
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- haftungsbeschränkende Maßnahmen, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz
- Erbscheinverfahren
- Miterbengemeinschaften
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsvollstreckung
- Teilungsversteigerungen
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Familienrecht
Neben meiner Tätigkeit im Erbrecht beschäftige ich mich im Bereich des Familienrechts mit
- Ehescheidungen
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Zugewinnausgleich
- Eheverträge
* Rechtsanwalt Dr. Johannes Pyhrr ist angestellter Rechtsanwalt der STREPPEL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Mandatsverhältnisse werden nicht mit ihm persönlich begründet, sondern ausschließlich mit der Partnerschaftsgesellschaft.